Ansbach | Zwischen Gefängnis und Bewährung

Im Missbrauchsprozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach haben jetzt Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft plädierte im Fall des angeklagten ehemaligen Arztes aus Feuchtwangen auf schuldig. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Außerdem forderte sie ein fünfmonatiges Berufsverbot. Dem schloss sich die Nebenklage an. Die Verteidigung sprach sich für höchstens zwei Jahre Haft, die in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden sollte. Am Nachmittag wollen die Richter ihr Urteil bekannt geben.

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