Ansbach | Anzeige wegen Falschparken schlägt Datenschutz

Das Verwaltungsgericht Ansbach musste jetzt entscheiden, ob Fotos, die zur Anzeige von Falschparkern verwendet werden, erlaubt sind. Im konkreten Fall hatte das Ansbacher Landesamt für Datenschutzaufsicht Verwarnungen ausgesprochen, weil seiner Meinung nach dabei Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dagegen hatten die Betroffenen geklagt und nun Recht bekommen. Nach Meinung des Gerichts schlägt eine Anzeige wegen Falschparkens in diesem Fall also offenbar den Datenschutz. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.