Rothenburg o.d.T. | Nach Angriff auf Jugendamtsmitarbeiterin - Urteil rechtskräftig

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Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Es geht ins Gefängnis für einen Mann, der im September 2021 eine Mitarbeiterin des Rothenburger Jugendamtes lebensgefährlich verletzt hat. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Ansbach als unbegründet verworfen. Das Landgericht hatte den Täter vergangenen Herbst zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Er stach auf das Gesicht einer Jugendamtsmitarbeiterin ein. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann die Mitarbeiterin aus Wut töten wollte, weil ihm das Jugendamt an diesem Tag den Umgang mit seiner Tochter verwehrt hatte. Die Mitarbeiterin überlebte den Angriff nur knapp.

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