Ansbach | Böllerverbot in der Altstadt

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Die Stadt Ansbach weist darauf hin, dass in der gesamten Altstadt kein Silvesterfeuerwerk entzündet werden darf. Das Böllerverbot gilt im Bereich der Rezat und der Promenade sowie in deren Verlängerung mit der Schalkhäuser Straße, so die Pressemitteilung. Aus Rücksicht auf die Geflüchteten aus Kriegsgebieten, Haustieren und Rettungskräften sowie der erhöhten Feinstaubbelastung bittet die Stadt, auf Feuerwerk zum Jahreswechsel zu verzichten. Feuerwerk darf nur von Personen ab 18 Jahren am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Die Bevölkerung wird außerdem gebeten, Überreste zu entsorgen.

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