Nürnberg | Achtung unterm Sprungturm

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Wer im Schwimmbad ist, kann keine Rundumüberwachung erwarten - so lässt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zusammenfassen. Das hat damit die Berufungsklage eines Mannes zurückgewiesen. Der Kläger hatte nach eigenen Aussagen eine schwere Armverletzung erlitten, als ein anderer Badegast vom Zehn-Meter-Turm gesprungen war. Darum forderte er von der Stadt Nürnberg als Betreiber des Westbads 100.000 Euro Schmerzensgeld. Die Stadt habe aber alle Sicherheitsmaßnahmen erfüllt. Eine lückenlose Aufsicht sei weder üblich noch zumutbar, urteilten die Richter.

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