Nürnberg | Streit um Cabrio als Hochzeitsgeschenk

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Ein Mann muss seiner Ex-Frau ein Cabrio überlassen, auch wenn er das teure Hochzeitsgeschenk als Geschäftswagen ansah. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Nürnberg. Noch bei der Trauung auf einer Tropeninsel hatte er ihr ein verpacktes Kennzeichenschild für das Cabrio überreicht. Auch Hochzeitsgäste wussten vor Gericht von dem teuren Hochzeitsgeschenk zu berichten. Die Frau war im Fahrzeugbrief eingetragen und hatte die Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Allerdings übernahm seine Firma oft Spritkosten und die Steuer. Nach der Trennung hatte der Mann mit dem Zweitschlüssel das Cabrio aus einer Autowerkstatt geholt und weigerte sich, es zurückzugeben. Mit der Scheidung habe der Mann aber das Mitbenutzungsrecht für das Cabrio verloren und muss es nun zurückgeben, urteilte das Oberlandesgericht.
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