Bad Windsheim | Unfall am Kreisverkehr

Der Kreisverkehr hat Vorfahrt. Gegen diese Grundregel hat jetzt eine Autofahrerin bei Bad Windsheim verstoßen. Wie die Polizei mitteilt, fuhr die Frau im Kreuzungsbereich der B470 mit der Staatsstraße 2253 in den Kreisverkehr. Dabei nahm sie einem anderen Autofahrer die Vorfahrt und sie stießen zusammen. Die Frau und der andere Autofahrer kamen mit dem Schrecken davon. Der Sachschaden liegt bei rund 10.000 Euro.
