Ansbach | Biomüll richtig trennen

Seit Juni gilt in der Stadt Ansbach eine neue Abfallwirtschaftssatzung. Nach mehreren Nachfragen informiert das städtische Tiefbauamt dazu jetzt in einer Pressemitteilung. Beutel oder Verpackungen aus Biokunststoffen dürfen nicht mehr in die Biotonne. Nur Papier-Biomülltüten, Zeitungspapier oder Bäckertüten ohne Sichtfenster sind erlaubt. Entsorgt man seinen Biomüll falsch, sieht die Abfallwirtschaftssatzung Bußgelder vor. Sollten Fremdstoffe bei der Leerung entdeckt werden, wird die Tonne zunächst mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet. Alle Infos zum Nachlesen gibt es auf der Seite der Stadt unter www.ansbach.de/Abfalltrennung.
