Gunzenhausen | OLG fällt Semmel-Urteil

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Mittelfränkische Bäckereien dürfen auch weiter Sonntags ihre Semmeln oder frisches Brot verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht in München entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Klage eingereicht. Das OLG sagt auch trockene Semmeln sind zubereitete Speisen und nicht nur belegte Brötchen. Alex Herzog von der Gunzenhäuser Bäckerei Herzog: Wie sehen Sie das Urteil?

"Ich begrüße eigentlich das Urteil und finde das schon richtig, weil erstens Mal kann man das dem Kunden nicht vermitteln dass ich eine Torte verkaufen darf, aber Semmel und ein Brot nicht. Also das denke ich ist schon mal eine Schwierigkeit, wenn man seinen Laden offen hat, dann möchte man natürlich auch wenn's geht die Produktpalette, die man anbietet, auch verkaufen."

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