Pappenheim | Schrottautos müssen entsorgt werden

Symbolbild
Wer ein nicht mehr fahrbereites Auto hat, muss es wie Abfall behandeln und es entsorgen. Diese Regel war einem Mann aus Pappenheim wohl unbekannt oder sie hat ihn nicht interessiert. Der 26-Jährige stellte sein Schrottfahrzeug auf einer Grünfläche im Garten ab. Im Auto befanden sich noch Betriebsflüssigkeiten. Die Polizei hat ihm jetzt eine Frist gesetzt. Wenn die abläuft, muss er mit einem Verfahren nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz rechnen.