Am Abend (15.01.) hat das Verwaltungsgericht Ansbach einen Eilantrag abgelehnt und damit ein Verbot des Landratsamtes Fürth bestätigt. Gestellt hatte den Eilantrag ein Veranstalter, der morgen in Stein eine Versammlung zum Thema der Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abhalten wollte. 199 Teilnehmer seien zu erwarten, gab der Veranstalter an - das Landratsamt Fürth verbot die Versammlung. Und das bestätigte jetzt auch das Verwaltungsgericht Ansbach. Es sei davon auszugehen, dass sich unter den Teilnehmern "Querdenker" befinden, wie bei den Demos Anfang des Jahres in Nürnberg zum Beispiel. Die hatten ja wie auf Radio8 berichtet für ziemliches Chaos gesorgt. Es sei nicht zu erwarten, dass sich die Teilnehmer morgen an die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz halten würden. Auch ein Hygienekonzept liege nicht vor. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
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