Im neuen Jahr gilt bei einem Behördengang in Ansbach die 3G-Regel. Da sich die neue Corona-Variante Omikron rasch verbreitet, ist dieser Schritt notwendig. „Auch wenn die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung grundsätzlich beim Behördengang keine 3G-Regelung vorsieht, führen wir diese zum Schutz der Mitarbeitenden ein, wie dies auch andere Kommunen bereits praktizieren“, so Oberbürgermeister Thomas Deffner. Zugang zur Stadtverwaltung erhalten also ab dem 3. Januar nur noch Personen, die genesen, geimpft oder negativ getestet sind.