Alle drei Jahre wird der Ansbacher Kunstpreis vergeben - heuer ist es wieder soweit. Künstlerinnen und Künstler können ab dem 1. Juni ihre Werke für den Wettbewerb einreichen. Zugelassen sind alle Ausdrucksformen der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die Teilnehmer müssen aber den Schwerpunkt ihres Schaffens in Stadt oder Landkreis Ansbach, im Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim oder im Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen haben, oder dort geboren sein. Die weiteren Voraussetzungen und die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter ansbach.de/kunstpreis. Die Einreichungsfrist endet am 31. August.