Es ist wohl kurz vor Jahresabschluss nochmal der Hammer des Jahres! Die Richter in Ansbach kippen am Silvestertag in letzter Minute das Böllerverbot. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat jetzt über einen Eilantrag zum Böllerverbot entschieden und einem Antragsteller teilweise stattgegeben. Dieser hatte sich gegen das Verbot, Böller auf privatem Grund zu zünden, gewehrt. Nach jetzigem Stand dürfe also aktuell wieder auf privatem Grund Feuerwerk abgeschossen werden. Sicherheitsrechtliche Bedenken konnten damit ebenfalls nicht gestützt werden, so das Gericht. Nun müssen Städte und Landkreise in Mittelfranken entscheiden, ob und inwiefern sie dagegen vorgehen werden. Dies können sie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tun. Darüber hinaus sind noch weitere Eilanträge zu dem Thema eingegangen. Die Richter müssen noch im Laufe des Tages darüber entschieden.