Er soll Bewohner eines Ansbacher Alten- und Pflegeheims zum Beispiel Prellungen und Blutergüsse zugefügt haben. Jetzt wurde der 23-jährige Mitarbeiter vor dem Ansbacher Amtsgericht freigesprochen. Der konkrete Vorwurf: Er soll zwei Bewohner des Heimes auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen haben. Die alte Dame soll er außerdem gewürgt haben und dem alten Herren ein Kissen auf den Kopf gedrückt haben. Der 23-Jährige hatte bei seiner Aussage die Taten bestritten, so der Pressesprecher. Und die beiden Senioren hatten den 23-Jährigen nicht als Täter identifizieren können. Daher entschied sich das Gericht heute für einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.