Ansbach | Was bedeutet das VGH-Urteil? Radio 8 beantwortet die wichtigsten Fragen

10. August 2018 , 14:32 Uhr

Was bewirkt das heutige Urteil?

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat die aktuelle Verordnung der Stadt Ansbach zu den Sonderöffnungen der Geschäfte an Sonntagen gekippt. Hier durften zum Beispiel am Altstadtfest alle Geschäfte im Stadtgebiet öffnen – Von der Altstadt, über das Brückencenter bis in die Außenbereiche der Stadt. Das wird es so in Zukunft nicht mehr geben. 

Wird es in Ansbach nie mehr einen verkaufsoffenen Sonntag geben?

Das sagt das Urteil NICHT aus. Die verkaufsoffenen Sonntage in Ansbach wurden ja nicht grundsätzlich verboten. Gekippt wurde lediglich die derzeit gültige Verordnung der Stadt Ansbach. Der Stadtrat müsste nun eine neue Verordnung erlassen. Abgestimmt auf das, was im heutigen Urteil zur Sprache kam.

Wie könnte das aussehen?

Das Gericht sagt: die dem verkaufsoffenen Sonntag zu Grunde liegende Veranstaltung, muss sozusagen die Hauptattraktion des Tages sein. Also der prägende Grund, weshalb die Menschen die Stadt besuchen. Nur dann dürften im Umfeld dieser Veranstaltung Geschäfte am Sonntag öffnen. Beispiel Altstadtfest Ansbach. Hier muss das Fest die Massen anziehen, nicht das Shoppingerlebnis. Jetzt wirbt allein das Brückencenter mit rund 18.000 Besuchern am Tag. Nach Ansicht der Richter in München hat hier das Altstadtfest dann keine Chance von der Besucherzahl her mithalten zu können. Zudem befinde sich das BC nicht im Kern der Altstadt. Und da taucht das nächste Problem auf. Der Ansbacher Stadtrat müsste ein Gebiet in der Altstadt definieren, wo die Geschäfte rund um die eigentliche Veranstaltung geöffnet sein dürften. Schwere Aufgabe! Schließlich kann es dann für das ein oder andere Geschäft, das vielleicht gern öffnen würde, um Meter gehen.

Gilt das Urteil nun ausschließlich für Ansbach?

Ja! Nur die Ansbacher Verordnung wurde gekippt. Doch vielen anderen Städten in der Region droht nun ähnliches. Hier könnte es sogar noch leichter gehen als in Ansbach. Denn oftmals wird ein nur kleiner Krämermarkt zum Anlass genommen, an einem Sonntag die Geschäfte zu öffnen. Sicher ist: Das werden spannende Zeiten für Stadtverwaltungen und Geschäftsleute! 

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