Es hatte sich schon angedeutet, jetzt ist es offiziell: Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen lehnt den Antrag der Stadtwerke Treuchtlingen im Wasserstreit ab. Die Stadtwerke haben um eine beschränkte Erlaubnis für die Entnahme von bis zu 300.000 Kubikmeter Tiefengrundwasser aus dem Nagelbergbrunnen gebeten. Profitieren sollte davon die Firma „Altmühltaler Mineralbrunnen“, die so ihre Fördermenge beinahe verdoppeln wollte. Das Landratsamt hat seine Entscheidung einerseits damit begründet, dass die Stadtwerke der falsche Antragssteller waren. Schon allein darum hat sich das Thema für Landrat Gerhard Wägemann damit erledigt – auch, wenn „Altmühltaler“ jetzt selbst nochmal einen Antrag stellen sollte:
„Das Thema ist aus meiner Sicht deutlich vom Tisch, weil die fachlichen Grundsätze – die wasserrechtlichen Grundsätze – natürlich die Gleichen sind, die wir jetzt alle beurteilt haben. Und wir sind ja auch wasserrechtlich zur klaren Entscheidung gekommen, den Antrag abzulehnen.“
Unter anderem deshalb, weil die öffentliche Wasserversorgung oberste Priorität hat. Durch eine Mehrentnahme wären aber schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten gewesen, so das Landratsamt.