Mittelfranken | nach Hochwasser: Trinkwasser bakteriologisch verunreinigt

14. Juli 2021 , 20:00 Uhr

Update (Stand 02.08.21, 16 Uhr)

Update (Stand 02.08.21)

Update  (Stand 30.07.2021)

Abkochgebot für Bad Windsheim einschließlich einiger Ortsteile wurde aufgehoben!

Nachdem die Wasserproben dieser Woche sowohl im vorgelagerten Netz der FWF als auch im Netz der Stadtwerke Bad Windsheim jeweils keimfrei waren, wurde durch das Gesundheitsamt Neustadt a .d. Aisch – Bad Windsheim am heutigen Nachmittag das Abkochgebot für das Trinkwasser in Bad Windsheim sowie den Ortsteilen Lenkersheim, Külsheim, Wiebelsheim und Ickelheim wieder aufgehoben.

Das Wasser ist wieder in der vor dem Abkochgebot gewohnten und geprüften Qualität unbedenklich für zum Trinken und für alle weiteren Zwecke geeignet.

Link: https://www.sw-bw.de/startseite/

Update (Stand 30.07.2021)


Update
  Stand 30.07.21

Abkochgebot in den nachfolgenden betroffenen Ansbacher Stadtteilen aufgehoben! (s. Pressemitteilung)

Dautenwinden, Deßmannsdorf, Dombach im Loch
Elpersdorf
Geisengrund, Gösseldorf
Höfen
Käferbach, Kurzendorf
Liegenbach
Mittelbach mit Gewerbegebiet Ansbach-West
Oberdombach
Windmühle, Winterschneidbach, Wolfartswinden, Wüstenbruck

 

Update  (Stand 30.07.21)

Abkochgebot Feuchtwangen aufgehoben!

Nach Vorliegen entsprechender Beprobungsergebnisse hat das Gesundheitsamt das Abkochgebot für das Gemeindegebiet Feuchtwangen (Stadt und Außenorte) aufgehoben.

 
Link:  Stadtwerke Feuchtwangen
 
 

 

Update (Stand 29.07.21 / 17 Uhr)

Abkochgebot im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Landkreis Roth u. in Gemeindeteilen der Gemeinden im Landkreis Ansbach aufgehoben! (siehe Liste)

Nachdem bei umfangreichen und wiederholten Untersuchungen des Trinkwassers keine Belastung durch den Fäkalkeim E. coli mehr festgestellt werden konnte, hat das Gesundheitsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit sofortiger Wirkung das bestehende Abkochgebot für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufgehoben.

Das Trinkwasser der Versorger Reckenberg-Gruppe (soweit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen befindlich), Gnotzheimer-Gruppe, Pfofelder-Gruppe und Stadtwerke Gunzenhausen kann ab sofort wieder in normaler Weise genutzt werden.

Gesundheitsamt Ansbach:  weitere Freigaben vom Abkochgebot. Es betreffen Gemeindeteile der Gemeinden im Landkreis Ansbach (s. nachfolgende Liste)

 

Achtung! Die Aufhebung betrifft nicht die Gemeinden, die zur Fernwasserversorgung Franken gehören!
Hier gibt es noch keine Entwarnung!

(Zur Liste Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Fernwasserversorgung Franken in den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim bitte etwas weiterscrollen)

 

Nachfolgend Übersicht Abkochgebot Ja/Nein

Mitgliedsgemeinden der Reckenberg-Gruppe mit den versorgten einzelnen Ortsteilen:

Grün: Abkochgebot aufgehoben

Rot: Abkochgebot besteht weiterhin

oder hier Link zur PDF Liste Landkreis-Ansbach.de

www.Landkreis-Ansbach.de

 


Liste Reckenberg-Gruppe
(Stand 29.07.21) 


(Zur besseren Ansicht am Handy, bitte in die Queransicht wechseln oder die PDF runterladen)
 

 

Liste Fernwasserversorgung Franken

Hier gilt die Aufhebung noch nicht!

(Stand 29.07.21)

(Stand 27.07.21)

Matzmannsdorf: Trinkwasser wird vorsorglich desinfiziert

Im Versorgungsbereich Matzmannsdorf ist das Trinkwasser jetzt vorsorglich mit Chlor desinfiziert worden. Wie das Landratsamt Ansbach mitteilt, ist bei einer Routinekontrolle im Fernleitungsnetz der Fernwasserversorgung Franken eine mikrobiologische Belastung festgestellt worden. Zum Versorgungsbereich Matzmannsdorf gehören Teile von Burk, Dentlein, Dürrwangen, Ehingen, Feuchtwangen, Herrieden, Langfurth, Wieseth und Wittelshofen. Die Desinfektion mit Chlor ist demnach ein Standard-Verfahren in der Wasserversorgung. Der Genuss des Trinkwassers sei aber ohne Einschränkungen möglich, heißt es. Der Bereich ist nicht von der Abkochanordnung des Gesundheitsamtes betroffen.

www.fernwasser-franken.de/Unternehmen/Verbandsgebiet.html

Hier die Liste der betroffenen Ortschaften: 

Update

Stadtwerke Roth: Abkochgebot für Industriegebiet Lände aufgehoben:
Trinkwasser Druckzone Industriegebiet-Lände ist keimfrei

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt am Landratsamt Roth kann das Abkochgebot für die Druckzone Industriegebiet-Lände aufgehoben werden.
Der Bereich Druckzone Industriegebiet-Lände erstreckt sich östlich der Norisstraße bis zum Rhein-Main-Donau-Kanal.

Zum besseren Verständnis: Von der Allersberger Straße kommend ist das Abkochgebot auf der rechten Seite der Norisstraße (unter anderem Aldi, Auto Fiegl, TÜV) aufgehoben,
gilt aber auf der linken Seite (z. B. Fachmarkt Obi, Impfzentrum) weiter. Im Kernort von Roth bleibt das Abkochgebot vorerst bestehen!

(Stand 27.07.21/zur Pressemitteilung bitte ganz runterscrollen)

Update

Stadtwerke Roth: Abkochgebot für die Ortsteile Eckersmühlen, Haimpfarrich und Hofstetten
wieder aufgehoben! (Stand 23.07.21/zur Pressemitteilung bitte ganz runterscrollen)

Abkochgebot: wie lange noch?

(Stand 22.07.21)

Seit gut einer Woche müssen zigtausende Menschen in ganz Mittelfranken ihr Trinkwasser abkochen und Mineralwasser schleppen. Denn bei dem letzten Hochwasser sind E-Coli-Bakterien in das Trinkwasser-Netz der Reckenberg-Gruppe und der ihr angeschlossenen Netze gelangt. Das betrifft Teile von Stadt und Landkreis Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen, Roth und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Wie lange wird das Abkochgebot des Gesundheitsamtes denn noch dauern? Frage an Fabian Hähnlein, Pressesprecher für den Landkreis Ansbach:

Verbandsgebiet

Zigtausende Menschen in ganz Mittelfranken sind aufgerufen ihr Trinkwasser ab sofort abzukochen. Betroffen sind Städte und Gemeinden im Bereich der Reckenberg-Gruppe. Dies gilt auch für die Zweckverbände der Gnotzheimer und Pfofelder Gruppe sowie die Stadtwerke Gunzenhausen, Fernwasserversorgung Franken und die Stadtwerke Roth.

Aufgrund der starken Niederschläge und Überschwemmungen sind zwei Brunnen der Reckenberg-Gruppe jetzt mit Bakterien verseucht. Es handelt sich um Coli-Bakterien. Sie stammen aus Fäkalien und können Durchfall und Übelkeit verursachen. Jegliche Panik sei aber unbegründet, betont ein Werkleiter der Reckenberggruppe. Die Gesundheitsämter empfehlen jetzt vorerst Trinkwasser abzukochen. Die betroffenen Brunnen hat die Reckenberggruppe bereits vom Netz genommen. Sie werden gereinigt und das Trinkwasser wird desinfiziert.

Bei Rückfragen bitte an die Gesundheitsämter (Gesundheitsamt Ansbach 0981/4687777 / Gesundheitsamt Weißenburg-Gunzenhausen 09141/902-401) oder die Reckenberg-Gruppe wenden 09831/67810

 



Fragen an Christof Lautner, Leiter der Reckenberg-Gruppe:

Was ist denn genau passiert?

Das heißt jetzt aber auch, dass offiziell eine Warnung rausgeht und alle in dem Bereich ihr Wasser abkochen müssen:

Übersichtskarte mit dem Versorgungsgebiet der Reckenberg-Gruppe

Wie berichtet, lassen die Stadtwerke Ansbach in einigen Stadtteilen jetzt das Trinkwasser chloren - als Vorsichtsmaßnahme, nachdem im Trinkwasser der benachbarten Reckenberg-Gruppe Coli-Bakterien aufgetaucht sind. Fünf andere Ansbacher Stadtteile sind nun aber auch aufgerufen, ihr Wasser für Speisen und Getränke abzukochen. Denn sie beziehen das Wasser aus Brunnen der Reckenberg-Gruppe.

Die Ansbacher Stadtteile: 

müssen also ihr Wasser abkochen!


Das Stadtgebiet Ansbach fällt nicht in das Versorgungsgebiet der Reckenberg-Gruppe! Hier muss das Wasser also nicht abgekocht werden!!!!

Infos hierzu auf der Seite der --> Stadtwerke Ansbach

Pressesprecher Robert Hlava von den Stadtwerken Ansbach:


Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Reckenberg-Gruppe 

Die Reckenberg-Gruppe ist ein Zusammenschluss von 20 Gemeinden (Städte, Märkte, Gemeinden) mit 202 Ortsteilen in den drei Landkreisen Ansbach, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen.

Liste aller betroffenen Städte und Gemeinden
Hier bitte das Wasser abkochen!!!


Pfofelder-Gruppe:
  


Gnotzheimer-Gruppe:                  


Stadtwerke Gunzenhausen:
 

Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Fernwasserversorgung Franken in den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch-Bad Windsheim


Nachfolgend die Liste aller betroffenen Städte und Gemeinden.
Hier bitte nun auch das Wasser abkochen!!!

Stand 16.07.21 / Quelle: Fernwasserversorgung Franken

 

Landkreis ANSBACH

Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim

Roth

Achtung! Abkochgebot für Industriegebiet Lände aufgehoben:
Trinkwasser Druckzone Industriegebiet-Lände ist keimfrei

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt am Landratsamt Roth kann das Abkochgebot für die Druckzone Industriegebiet-Lände aufgehoben werden.
Der Bereich Druckzone Industriegebiet-Lände erstreckt sich östlich der Norisstraße bis zum Rhein-Main-Donau-Kanal.

Zum besseren Verständnis: Von der Allersberger Straße kommend ist das Abkochgebot auf der rechten Seite der Norisstraße (unter anderem Aldi, Auto Fiegl, TÜV) aufgehoben,
gilt aber auf der linken Seite (z. B. Fachmarkt Obi, Impfzentrum) weiter. Im Kernort von Roth bleibt das Abkochgebot vorerst bestehen!

(Stand 27.07.21/nachfolgend Pressemitteilung)

 

ACHTUNG!  Abkochgebot für die Ortsteile Eckersmühlen, Haimpfarrich und Hofstetten
wieder aufgehoben! (Stand 23.07.21)

Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Stadtwerke Roth

Nachfolgend Liste der betroffenen Gebiete.
Hier bitte nun auch das Wasser abkochen!!!

Stand 19.07.21 / Quelle: Stadtwerke Roth

Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Bernloher Gruppe

Nachfolgend Liste der betroffenen Gebiete.
Hier bitte nun auch das Wasser abkochen!!!

Für Fragen zur Trinkwasserhygiene steht die Wasserversorgung Bernlohe unter der Telefonnummer 09172/8400 sowie das Gesundheitsamt Roth unter 09171/81-1601 zur Verfügung.

(Pressemitteilung Stadtwerke Roth / Stand 21.07.21)

Fragen und Antworten zur Abkochanordnung

Was ist zu tun? Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.

Macht das Wasser krank? Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen.

Kann man sich mit dem Wasser noch waschen? Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Kann man das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen verwenden? Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.

Kann man das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung, Waschen von Obst und Gemüse benutzen? Nein! Nur abgekochtes Wasser verwenden.

Kann man das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist? Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten? Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet - also ausreichend erhitzt - werden.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden? Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden? Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden? Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich? Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden? Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen? Nein, Kinder können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.

Was müssen Schwangere beachten? Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.

Sind Tiere und Haustiere betroffen? Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.

Ab wann kann man das Leitungswasser wieder als Trinkwasser verwenden und auf das Abkochen verzichten? Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Ansbach auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend.

(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Ansbach)

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