Nürnberg | Ryanair Kunden haben Recht auf Erstattung

05. Dezember 2019 , 12:51 Uhr
Symbolbild

Noch ist zwar nicht genau raus, welche Flüge nach dem Rückzug von Ryanair in Nürnberg gestrichen werden, die Kunden haben aber einen Anspruch auf Erstattung, bzw. auf einen Alternativflug. Im Winterflugplan – bis Ende März – wird es noch keine Streichungen geben. Wer ab April 2020 einen Ryanair-Flug ab Nürnberg gebucht hat, der könnte betroffen sein. Wird mein Flug gestrichen, hab ich zwei Möglichkeiten. Entweder ich lass mir den vollen Preis zurückerstatten oder ich verlange von der Airline eine Alternative. Allerdings muss ein Ersatzflug nicht am selben Tag angeboten werden, ein bis zwei Tage später sei zumutbar. Kostet der Flug mehr, muss Ryanair das zahlen. Und wenn der auch noch von einem anderen Flughafen startet, gehen die Anreisekosten auch auf die Airline.

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