Zu den tödlichen Schüssen von Georgensgmünd wird das Landgericht Nürnberg-Fürth aller Voraussicht nach heute sein Urteil fällen. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag ohne konkretes Strafmaß. Für die Staatsanwaltschaft war es ein besonders heimtückischer Mord. Vor einem Jahr sollte das Sondereinsatzkommando die Waffen des mutmaßlichen Reichsbürgers Wolfgang P. beschlagnahmen. Ein Polizist starb, zwei wurden verletzt.
Für die Verteidigung sei Wolfgang P. in seinem Haus von dem Sondereinsatzkommando völlig überrascht worden. In dem Lärm habe er an einen Überfall gedacht und weder Martinshorn noch Warnrufe hören können. Das habe der Ortstermin in aller Herrgottsfrüh an seinem Haus in Georgensgmünd gezeigt. Die Staatsanwaltschaft geht statt dessen davon aus, dass sich P. auf den Einsatz vorbereitet hatte. Er habe gezielt darauf gewartet, bis ein Beamter das Türschloss öffnet - ohne Schutzschild oder Waffe. Dann habe er die tödlichen Schüsse abgefeuert.