Zu schnell unterwegs waren wohl zwei junge Verkehrsteilnehmerinnen in Obernzenn einer Polizeistreife. Die Beamten bemerkten, dass die beiden 12- und 13-jährigen Mädchen auf sogenannten Hoverboards durch das Dorf fuhren. Diese elektrischen Fahrzeuge können im Durchschnitt bis zu 15 Kilometer pro Stunde schnell werden. Also gelten für sie die gleichen Zulassungsvoraussetzungen für den Straßenverkehr wie bei einem Auto. Die beiden Mädchen konnten allerdings keinen Führerschein und Fahrzeugpapiere aufweisen. Da die zwei als Minderjährige nicht unter das Strafrecht fallen, stellte die Polizei ihre "Boards" nur sicher und sprach mit den Eltern der Beiden.