Eine Autofahrerin muss sich jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesjagdgesetz verantworten. Und zwar, weil sie einen Unfall mit einem Reh nicht rechtzeitig gemeldet hatte. Die 64-Jährige ist zwischen Trautskirchen und Neuhof an der Zenn unterwegs, als sie mit einem Reh zusammenstößt. Das Reh wird bei dem Unfall nicht getötet, sondern vermutlich nur verletzt. Doch erst neun Stunden später meldet die Frau den Unfall beim Jagdpächter. Wildunfälle müssen stets sofort gemeldet werden.